Die Entstehung von Höfen

Erstmals werden 1752 mehrere Anwesen als Obmannschaft Höfen in Schwaigen erwähnt, was aber auch bedeutet, dass Höfen noch wesentlich älter ist. Diese Obmannschaft gehörte zum Amt Teisbach, das wiederum Teil des Landgerichts Teisbach war. (Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern)


Bei den aufgeführten Namen handelt es sich um Hausnamen, ggf. auch Berufsbezeichnungen.

  • 8 Anwesen gehörten dem Besitzer zum freien Eigentum: Scherenschwaige, Wirtshaus am Grieblhof (bereits im 17. Jahrh. erwähnt), Ranzlerschwaige, Hanseschwaige, Drexlerschwaige, Demblschwaige, Räckerschwaige (Zubau zum Wirt), Mooshäusl
  • 1 Anwesen gehörte im Obereigentum der Kirche Loiching: Rohrerschwaige (zu Lehen)
  • 1 Anwesen gehörte im Obereigentum der Kirche Wörth: Wörtherschwaige (Zubau zum Wirt zu Erbrecht)
  • 1 Anwesen gehörte im Obereigentum dem Kurfürstlichen Kasten Teisbach: Müller auf der Schönbühler Mühle (zu Erbrecht) und Auhäusl

Nicht dem Landgericht Teisbach unterstanden folgende Hofstellen:

  • 4 Anwesen im Obereigentum der Hofmark Warth: Fischer, Furtner, Eberl, Weber (alle zu Lehen)

Nach dieser Aufstellung kann man davon ausgehen, dass 1752 rund 15 Hofstellen vorhanden waren.


Die Zeit der Bildung der beiden Gemeinden

 

ln einem Dekret der kurpfalz-bayerischen Landesregierung vom 29.2.1788 ist bemerkt, dass der Landesherr der Marktgemeinde Teisbach und der Dorfgemeinde Höfen "den noch übrig sehr weitschichtig unkultivierten Moosteil aus bloßer Gnade wie bisher zu Chronawitt Weidenschaft überlasse." Beigefügt wird, daß man es gerne vernehmen würde, wenn besagte Bürgerschaft zu Teisbach desgleichen die Bauern zu Höfen, oder wenigstens einige Kultur-Liebhaber derselben, sich bequemen werden, gesamtes Land nach Anweisung der Kulturgeneralien, besonders jenes de dato 24. März 1762, wenigstens den S. Oder 6. Teil dieses großen Mooses zu kultivieren. Ein Eintrag in das "Lagerbuche des kurfürsflichen Pfleggerichts Teisbach vom Jahre 1763 bezeichnet die Ortschaft Höfen als auch Loiching als sog. Obmannschaften. Bei den Verhandlungen vom Jahre 1788, welche die Überlassung von Moosgrundstücken ,,nächst dem Galgen" an den Eisengerichtsdiener Auer von Teisbach betrafen, wurde auch erwähnt, daß die Gde. Teisbach die Brücke über die lsar zu unterhalten habe.

lm Akte ,,Pensions- und Alimentations Forderung der Zinnagl'schen Relikten" vom Jahre 1812 findet sich ein Protokoll vom 11. April 1812 betreff ,,Beschreibung und Abschätzung der zur Markt-Kommunität Teisbach gehörigen Gründe und Gebäude." ln demselben sind sechs Moosgrundstücke vorgetragen, welche dem Marktschreiber, Schullehrer, Bürgerdiener, Expositus, Groß- und Kleinhirten als Besoldungsteile zur Nutznießung übergeben waren. Bemerkt ist, daß im Jahre 1804 das zuvor zur Weidenschaft Chronwittmoos unter die Bürgerschaft von Teisbach verteilt wurde, und hiebei jedem der genannten ,,znr Kommunität gehörige Häuser" ein Anteil zugefallen sei.


Ein aus den Jahren 1804-1806 stammender Grundriss zur Kultur verteilten, über die schon anno 1789 unternommene Kultur noch übrig gebliebenen Gemeinde Weidenschaft-Gründe der Bürgerschaft des kurfürstlichen Teisbachs, stellt die folgende Karte dar:

Die_Entstehung_von_Höfen (1).jpg


Am 3. Januar 1806 wurde infolge eingetroffener landgerichtlicher Weisung , strenge Aufforderung seitens der Marktgemeinde Teisbach an die säumigen Bürger zur Herstellung ,,des ruinösen Fußweges nach Dingolfing und die Deggendorfer Straße" erlassen. ln weiteren Verhandlungen 1806 erkennt der Magistrat an, dass ,,die kostspielige Brücke über die lsar allein auf Kosten der Bürger unterhalten werden müsse, ebenso der,,Vizinalweg vom Markte aus über die lsar zur Deggendorfer Landstraße".

Am 28. September 1813 verkaufte die Kommunaladministration Teisbach die zur ,,hiesigen Gemeinde gehörigen Realitäten", darunter die zugehörigen Moosgründe an die Meistbietenden. Der Häuser - und Rustikalsteuerkataster des Steuerdistrikts Teisbach I vom Jahre 1808 enthält die Mooskulturanteiler. Daß auch die im Jahre 1789 verteilten Grundstücke eingetragen sind, läßt sich nach den einzelnen Benennungen -Hochgerichts-acker, Moosacker,... vermuten. Es folgen dann jene Bürger, die ihre Häuser wegen lsar-Einhruch nach Höfen jenseits der lsar versetzen und erbauen mußten. Die vier Bürger waren Mathias Deingruber, Lorenz Neubauer, Franz Friedenberger und Martin Schmid. Die Besitzfassion der Steuerbeschreibung des Distriktes Teisbach Abt.ll von 1808- 1812 enthält neben der Grenzbeschreibung ein Verzeichnis der 25 Häuserbesitzer im Dorfe Höfen inkl. Des Grieblwirtes.

lm Jahre 1826 wurde der Vicinalweg zwischen Schönbühl und der Landshuter Str. zwangsweise auf Kosten der Gemeinde Loiching hergestellt. lm Jahre 1847 wird die Gemeinde Loiching aufgefordert, die in ihrem Bezirk gelegene Strecke des Verbindungsweges von Teisbach nach Dornwang herzustellen.


Siedlungsgeschichte

 

1841 sind in Teisbacher-Höfen folgende Häuser und deren Besitzer registriert: Sebastian Deingruber, Simon Rindfleisch, Josef Hölzl, Dionys Schmid, Johann Huber, Kaspar Reitmayer und Michael Rössl.

1843 sind verzeichnet: 8 Familien, davon 22 Personen über 14 Jahre (m 12, w 10); 14 Personen unter 14 Jahre (m 5, w 9) = 36 Personen. Neue Familie : Jakob Holzleitner.

1852 sind verzeichnet: 13 Familien, davon 29 Personen über 14 Jahre (m 15, w 14); 21 Personen unter 14 Jahre (m 13, w 8) = 50 Personen. Neue Familien : Josef Röß|, Georg Hamberger.

1859 sind verzeichnet: 14 Häuser 15 Familien, 50 Seelen 

Felder: 107 Tagwerk 25 dez.- Wiesen: 22,20', Waldung: S,00; Gesamt:1AZ,4S


1885 sind verzeichnet: 

Als Bestandteil von Loiching: 

  • Höfen mit 23 Haushalten und 1 18 Einwohnern 
  • Schönbühl mit 8 Haushalten und 48 Einwohnern 

Als Bestandteil von Teisbach:

  • Höfen mit 25 Haushalten und 106 Einwohnern

1900 sind verzeichnet: 

Josef Deingruber, Josef Maindl, Georg Raschmeier, Michael Knott, Mathias Brandl, Michael Ingerl, Xaver Schachtner, Georg Falk, Josef Darrer, Josef Perzl, Johann Haslbeck, Theres Matl, Maria Mayer, Max Limmer, Michael Wimmer, Wimmersche Kinder, Josef Schindlbeck, Franz Bauer, Alois Peter, Josef Fischer, Josef Zettl, Josef Schmid, Xaver Hamberger, Johann Deller, Georg Huber. 

lm Jahr 1910 erfolgte die Ausgliederung von Haus Nr. 149, des Josef Maindl , dafür neu: Xaver Hofmann. 

Nach dem Schiedsspruch über den Grenzstreit mit der Gemeinde Loiching kamen hinzu: Sebastian Gregor, Johann Straßer, Math. Winterstetter, Kaspar Steindl u. Johann Meixner. Somit bestanden 1910 genau 31 Anwesen in Teisbach-Höfen. Kurz darauf folgten: Fam. Meier, Meindl, Weidmüller, Grabmeier, Lagerhaus, Vohburger, Schmid, Holzner und Köglmeier.


Der Grenzstreit mit der Gemeinde Loiching 1898-1910

aus der lsar-Zeitung vom 09.02.1910

 

Streitigkeiten untereinander beginnen wie so oft, wenn es ums Geld geht. So auch zwischen der Marktgemeinde Teisbach und der Gemeinde Loiching. Zum Sachverhalt: Die Gemeinde Teisbach stellt Forderungen gegen die Gemeinde Loiching wegen Zahlung von Verzugszinsen aus Umlagen.(Gemeinde-, Schul-, und Distriktumlagen in Höhe von 2211,61 DM als den Jahren 1892-1899). Die Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 523,27 DM verweigert die Gemeinde Loiching. Schiedssprüche seitens des kleinen Bezirksamtes halfen nichts. Man zog vor den Kadi, um die Ansprüche an Grund und Boden klären zu lassen. Die dort festgelegten Grenzen sind auf der nachfolgenden Karte dargestellt. 

Die_Entstehung_von_Höfen (2).jpgLageplan mit Grenzen vor 1945


Festlegung der heutigen Grenzen nach dem Zweiten Weltkrieg

 

Am 28.2.1945 fand in Landau a. d. lsar eine Sitzung statt, an der von amerikanischer Seite die Vertreter der Militärregierung für den Regierungsbezirk Niederbayern/Oberpfalz und die Landkreise Mallersdorf, Landau a. d. lsar und Landshut, von deutscher Seite Vertreter der Regierung von Niederbayern/Oberpfalz und die Landräte teilnahmen. Es wurde beschlossen, zur Vereinfachung der Verwaltung und Hebung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden, Kleingemeinden oder Teile von Gemeinden innerhalb der Landkreise zusammenzulegen. Die Regierung von Niederbayern/Oberpfalz wurde von der Militärregierung ermächtigt, die hiernach erforderlichen Anordnungen zu erlassen, die am 1. Januar 1946 um 00:01 Uhr in Kraft getreten sind. Aufgrund dieser Ermächtigung wird angeordnet: 

Landkreis Dingolfing 

  • ln die Gemeinde Teisbach werden eingegliedert die Ortsfluren Gaubitzhausen, Neuhausen, Höfen und Schönbühl der Gemeinde Loiching. 
  • Ferner wird in die Gemeinde Dingolfing eingegliedert die Ortsflur Grüblhof der Gemeinde Loiching. 

Mit Landtagsbeschluss vom 25.04.1947, mit dem die Staatsregierung ersucht wurde, die in den Jahren1945 / 1946 erfolgten Gemeindezusammenlegungen nachzuprüfen, wurden die Fälle dem Staatsministerium des lnnern vorgelegt. 

Das Ministerium hat am 26.01.1949 folgendes angeordnet: 

“Für die Beibehaltung der Eingliederung der Ortsfluren Gaubitzhausen, Höfen und Schönbühl (früher Gemeinde Loiching) in die Gemeinde Teisbach und der Ortsflur Grüblhof (früher Gemeinde Loiching) in die Stadt Dingolfing ist ein dringendes öffentliches Bedürfnis als gegeben zu erachten. Die Ortsfluren gehören schulisch und kirchlich zur Gemeinde Teisbach bzw. zur Stadt Dingolfing; auch entspricht die Beibehaltung des bisherigen Zustandes dem Willen der betroffenen Bevölkerung."

lm Zuge der Gebietsreform wurde die Marktgemeinde Teisbach mit den Ortsteilen am 01.01.1972 der Stadt Dingolfing zugewiesen. Damit ist Höfen, Schönbühl und Gaubitzhausen Teil des Stadtgebiets von Dingolfing.

 

(Quelle: Georg Rettenbeck, Stadtarchivar)